Leistungen.

AGB.

Vansformers AGBs

(Stand: 01.05.2023)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

Vansformers GmbH
Balgerbrück 4
49328 Melle

info@vansformers.de

(im Text „Vansformers“ genannt)

Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

Angebote von Vansformers sind freibleibend.

Zusatz- oder Ergänzungsvereinbarungen bedürfen, soweit nicht von vertretungsberechtigten Personen von Vansformers getroffen, ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch Vansformers.

Vansformers hat keine im Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und es sind auch keine anders lautenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen.

Auskünfte telefonisch, per Email oder WhatsApp sind grundsätzlich ohne Gewähr, sofern der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Auskunftsgegenstand ausführlich zu besichtigen.

 

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird ein Vertrag zwischen Kunden und der

Vansformers GmbH
Balgerbrück 4
49328 Melle

geschlossen. Es sind ausschließlich diese AGBs gültig.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) werden zurückgewiesen.

Die AGB gelten gegenüber jeglicher Art von Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese AGB haben gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbeziehung Gültigkeit, auch wenn diese nicht für jede Leistung nochmals ausdrücklich miteinbezogen worden sind.

 

Liefertermin und Verzug

Lieferzeitangaben seitens Vansformers erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Vansformers berechtigt, bei einem geschlossenen Kaufvertrag nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung von 8 Tagen die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 25 % der Vertragssumme geltend zu machen.

Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Werk. Sie werden in aller Regel per Spedition durchgeführt. Bei Selbstabholung entfallen mögliche Frachtkosten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.

Gefahrtragung

Bei Kaufverträgen trägt die Gefahr gem. §§ 446, 447 BGB der Kunde von dem Zeitpunkt an, an dem die Waren das Firmengelände von Vansformers verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Kosten der Versendung von Vansformers getragen werden oder Überbringer der Waren Mitarbeiter von Vansformers sind. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Waren vom Gelände eines Kooperationspartners aus versandt werden.

Preise

Bei Sonderbauten, Individualkonzepten und Maßanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 40% der Angebotssumme bei Auftragserteilung fällig. Wird die Ware vom Kunden nicht abgenommen, verrechnet Vansformers die Anzahlung mit den entstandenen Kosten. Maßanfertigungen werden nach den Wünschen des Kunden gefertigt. Rücknahme von Maß-, Sonderanfertigungen/ Individualausbauten ist ausgeschlossen, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Anfertigung nachgewiesen wird.

Von Vansformers genannte Festpreise sind nur verbindlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe für Vansformers verfügbaren Informationen. Bei Ergänzung oder Veränderung der Angebotsunterlagen ist der Festpreis hinfällig. Die Bemessung der Vergütung erfolgt dann nach Arbeitszeit- und Materialverbrauch oder nach neuem Angebot von Vansformers. Bei im Angebot genannten Richtpreisen erfolgt die genaue Preisermittlung nach Erledigung des Auftrags gemäß Arbeitszeit- und Materialverbrauch. Im Übrigen bleiben bei allgemeiner Veränderung der Fertigungskosten oder Veränderungen der Materialpreise Preiskorrekturen vorbehalten.

Vertragsgegenstand sind allein die in dem Angebot aufgeführten Arbeiten. Sollte der Auftraggeber, während der beauftragten Arbeiten Änderungswünsche haben, wird hierüber eine gesonderte Rechnung erstellt. Nebenleistungen sind hiernach gesondert, entsprechend dem weiteren Auftrag, zu vergüten. Die entstandenen Kosten, welche durch Änderungen im Nachgang entstehen, werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:

Ein Arbeitswert (AW) entspricht 45 Minuten und wird mit 86,00€ berechnet.

Die Preise gelten in Euro netto ohne Mehrwertsteuer.

Gewährleistung

Ist der Kunde Unternehmer, wird für Neuwaren die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, wird für Gebrauchtwaren die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, wird für Neuwaren die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.

Sind gebrauchte Maschinen, Systeme, Fahrzeuge und/ oder Komponenten Gegenstand des Kaufvertrages zwischen Vansformers und dem Kunden, so ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt für neue Fahrzeuge welche vom Kunden für den Umbau zur Verfügung gestellt werden.

Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sofort nach der Übernahme zu prüfen. Der Umtausch oder die Reparatur von eingebauten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren. Bei Fahrzeugen ist eine etwaige Prüfung in den Grenzen üblicher Probefahrten zu halten. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb von 8 Tagen vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen.

Da jedes Fahrzeug der Vansformers GmbH eine auf den Kunden zugeschnittene Sonderanfertigung, Einzelanfertigung oder Nullserienfertigung ist, dient die vorläufige Gewichtskalkulation lediglich als Richtwert. Diese Gewichtsangaben sind nicht bindend. Die möglicherweise daraus entstehenden Kosten einer Auflastung werden dem Kunden in Rechnung gestellt zu den von Vansformers festgelegten Konditionen. Die vorläufige Gewichtskalkulation kann erheblich vom Endergebnis abweichen.

Durch ein ausführliches Übergabeprotokoll am Übergabetag, welches mit dem Kunden sorgfältig durchgeführt wird, ist das Fahrzeug durch den Kunden bestätigt und die vom Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten von Vansformers durch den Kunden abgenommen und für abgeschlossen erklärt. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet. Vor Allem bei Individualausbauten dient das Übergabeprotokoll als Bestätigung des Kunden, dass alle in Auftrag gegeben Arbeiten nach seinen Wünschen durchgeführt wurden und in einwandfreiem technischem Zustand sind.

Bei nachträglichen Änderungen an der Elektrik, Möbeln oder anderen Einbauten durch Dritte erlischt die Gewährleistung und Garantieansprüche entfallen.

Für leicht fahrlässige durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

Der Kunde erklärt mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll alle Unterweisungen als erhalten und verstanden an. Speziell bei elektrischen Anlagen ist bei einem IT-Netz nur eine 230V Steckdose gleichzeitig nutzbar, auch wenn mehrere verbaut sind. Bei einem TN-Netz sind alle verbauten 230V Steckdosen gleichzeitig nutzbar. Bei unsachgemäßer Benutzung der elektrischen Anlage ist jede Haftung seitens Vansformers ausgeschlossen. Auf Waren und Güter welche vom Kunden gestellt, und von Vansformers eingebaut werden, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Alle technischen Produkte werden dem Kunden durch eine Unterweisung am Tag der Übergabe vollständig erklärt und mit dem Übergabeprotokoll durch den Kunden bestätigt.

Ein Gewährleistungs-/ Garantieanspruch entfällt vollständig durch Nichtbeachten der im Übergabeprotokoll enthaltenen Informationen und Unterweisungen.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, insbesondere im Fall von Verschleißteilen.

Im Fall von Reklamation und der damit einhergehenden Überprüfung der beanstandeten Mängel, wird für eine dem folgende Ausfallzeit kein Ersatzfahrzeug und keine Ausfallzahlung gewährt. Eine Überprüfung der beanstandeten Mängel wird ausschließlich in unserer Werkstatt durchgeführt.

Daten

Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen-, firmen-, und Fahrzeugbezogene Daten unserer Kunden gespeichert und werden so verarbeitet.

Eigentumsvorbehalt

Vansformers behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Vansformers zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

Der Kunde akzeptiert die in seiner Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen. Der prozentuale Fertigungsfortschritt des Projektes wird ausschließlich von Vansformers definiert.

Verzugszinsen berechnet Vansformers mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Geschäften, an denen ein Verbraucher im Sinne des BGB nicht beteiligt ist. Ist ein Verbraucher im Sinne des BGB an dem Geschäft beteiligt, berechnet Vansformers Verzugszinsen mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Vansformers eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.